Das deutsche Reinheitsgebot
Bier in seiner reinsten Form
Vor einem halben Jahrtausend entstand im bayerischen Ingolstadt die Grundlage des heute weltberühmten deutschen Reinheitsgebots. Bier sollte fortan aus lediglich vier Zutaten bestehen: Gerste, Hopfen, Wasser und Hefe. Wobei die Hefe erst im Verlauf der Geschichte hinzukam. Und erstaunlicherweise hat das Reinheitsgebot trotz eines Alters von über 500 Jahren auch heute noch seine Daseinsberechtigung.
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Der 23. April 1516 ist einer der wichtigsten und prägendsten Tage in der Geschichte der deutschen Brautradition. An jenem Tag trafen sich Herzog Wilhelm IV. und Herzog Ludwig X. in Ingolstadt und unterzeichneten die bayerische Landesordnung, in der das Reinheitsgebot verankert ist. Mit diesem bayerischen Reinheitsgebot wurden für das Großherzogtum Bayern einheitliche Regeln für die Herstellung von Bier erlassen und die dafür zu verwendenden Zutaten begrenzt. Fortan durften Biere in Bayern nur mit Gersten, Hopfen und Wasser gebraut werden.
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Die Ursprünge des deutschen Biers
Mit der Zeit verbreitete sich das Reinheitsgebot auch über die bayerischen Landesgrenzen hinaus und etablierte sich mit der Zeit als deutsches Reinheitsgebot. Seit dem Jahr 1906 ist das Reinheitsgebot offiziell verbindliches Recht auf Bundesebene. Somit sind seit über 100 Jahren deutschlandweit die Zutaten für das Brauen von Bier klar und eindeutig geregelt. Darüber hinaus soll das Reinheitsgebot die altehrwürdige Handwerkstechnik des Bierbrauens bewahren und ist aufgrund seiner Gültigkeit seit 1516 die älteste Lebensmittelvorschrift der Welt.
Obwohl das Reinheitsgebot in den Augen vieler als einschränkend und limitierend angesehen wird, produzieren rund 1.500 Brauereien in Deutschland an die 7.000 verschiedene Biere.
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Die Notwendigkeit des Reinheitsgebots
Wenn sich zwei Herzöge treffen, um eine Regelung für das Brauen von Bier zu unterzeichnen, ist davon auszugehen, dass eine gewisse Notwendigkeit dafür im Raume stand. Zwar gab es im 16. Jahrhundert bereits zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die die Qualität des gebrauten Bieres regeln sollten, allerdings waren die meisten davon entweder zu streng oder zu frei gestaltet, sodass es trotzdem oder gerade aufgrund dieser Vorschriften zu diversen Problemen kam.
Viele Brauer setzten beispielsweise auf billige Zutaten oder Wege das Bier zu verdünnen, um den eigenen Gewinn zu steigern. Wieder andere setzten gesundheitsgefährdende Zutaten ein, die trotz Regulierung gestattet oder nicht explizit verboten waren. So gelangten Giftstoffe ins Bier, die das Gebräu länger haltbar machen sollten.
Das bayerische Reinheitsgebot sollte diese Probleme lösen und die ganzheitliche Qualität der Biere erhöhen. Folgerichtig setzte man auf klar definierte Zutaten, die sowohl gut zu beziehen und gesundheitlich unbedenklich, als auch standardmäßig in hoher Qualität erhältlich waren. Durch die strikte Begrenzung auf die Grundzutaten Gersten, Hopfen und Wasser wurden automatisch sämtliche Alternativen zum Strecken oder Verunreinigen des Bieres erfolgreich ausgeschlossen.
Wer jetzt denkt, dass es einer solchen Regelung heute gar nicht mehr bedarf, der irrt leider. Denn die Europäische Union regelt in ihrer Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 jene Zusatzstoffe (E), die beim Bierbrauen eingesetzt werden dürfen. Insgesamt 17 Zusatzstoffgruppen sind gemäß dieser Verordnung als Zutaten erlaubt. Darunter E270 Milchsäure oder E414 Gummi arabicum, das unter anderem auch zur Herstellung von Künstlerfarben genutzt wird. Da es sich um EU-Recht handelt, darf dieses in Normalfällen auf nationaler Ebene nicht eingeschränkt werden.
Zum Glück für die deutsche Biertradition gibt es eine Sonderregelung, die es sogenannten „Traditionellen Lebensmitteln“ erlaubt, die EU-Regelungen weiter einzuschränken. Da Bier, das nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wird, eben dieses Zertifikat des „Traditionellen Lebensmittels“ innehat, durfte das Zusatzstoffrecht in Deutschland eingeschränkt werden.
Ein Absatz in der EU-Gesetzgebung, der die moderne Rettung des deutschen Reinheitsgebotes und des Deutschen Bieres ist. Lediglich Kohlensäure und Stickstoff dürfen als Treibgase dem Bier zugefügt werden.
Die Einführung des Reinheitsgebots trug Früchte und sorgte umgehend für eine höhere Bierqualität. Zudem konnte der Biermarkt durch den Fokus auf Qualität, Handwerkskunst und Preisgestaltung der begrenzten Zutaten stabilisiert werden.
Carsten Konsens
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Feinkosten Bierressort
Die Auswirkungen des Reinheitsgebots
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Die Einführung des Reinheitsgebots trug Früchte und sorgte umgehend für eine höhere Bierqualität. Zudem konnte der Biermarkt durch den Fokus auf Qualität, Handwerkskunst und Preisgestaltung der begrenzten Zutaten stabilisiert werden.
Jedoch hat das Reinheitsgebot auch gewisse negative Auswirkungen auf die deutsche Bierbranche: Durch die regulierte Zutatenliste ist es nicht leicht innovative Biere zu kreieren, weshalb wir in Deutschland eine generell eher geringere Vielfalt an Biersorten haben, als es im europäischen Ausland der Fall ist. Besonders der rasante Aufstieg der Craft-Beer-Szene setzt die klassischen Brauereien unter Druck.
Diese reagierten jedoch in den vergangenen Jahren auf die neuen Nachfragestrukturen auf dem Markt und veröffentlichen zahlreiche Bierspezialitäten, die das klassische Sortiment ergänzten, ohne den Rahmen des deutschen Reinheitsgebotes verlassen zu müssen. So brachte etwa Bitburger das Bitburger Maibock auf den Markt, Warsteiner das Warsteiner Brewers Gold und Veltins das Helle Pülleken auf den Markt.
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Unser Fazit
Ein Lebensmittelgesetz, das mittlerweile über 500 Jahre alt ist, hat die deutsche Bierkultur geprägt und zu dem gemacht, was sie heute ist – eine weltweit anerkannte Tradition und Merkmal höchster Qualität. Und auch wenn andere Länder in Sachen Bier möglicherweise innovativer sind und mehr Vielfalt entwickelten, bleibt uns dennoch die Gewissheit, dass die Qualität der Biere in Deutschland generell als höher einzuschätzen ist. Kein schlechter Trost, wie wir finden.
Deutsche Brauereien


Zötler Brauerei
- Älteste Brauerei in der Region
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Brauerei Schönram
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